E-Rechnung: Was ab 2027 auf Ihren Betrieb zukommt
Ab 2028 müssen alle Betriebe Rechnungen an Firmenkunden als E-Rechnung verschicken, größere Betriebe schon ab 2027. Ein PDF per E-Mail zählt dann nicht mehr.
- Empfangen können muss jeder Betrieb E-Rechnungen schon seit 1. Januar 2025.
- Verschicken: ab 2027 bei mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 2028 alle.
- Rechnungen an Privatkunden sind nicht betroffen.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem festen, maschinenlesbaren Format. Das Buchhaltungsprogramm Ihres Kunden kann sie automatisch einlesen. Ein normales PDF per E-Mail ist keine E-Rechnung, auch wenn es elektronisch verschickt wird.
- ZUGFeRD: sieht aus wie ein normales PDF, enthält aber zusätzlich die Rechnungsdaten als Datei. Für die meisten Betriebe die einfachste Lösung.
- XRechnung: eine reine Datendatei ohne Ansicht. Üblich bei Aufträgen von Behörden und öffentlichen Auftraggebern.
Die Fristen
| Ab wann | Was gilt |
|---|---|
| 01.01.2025 | Alle Betriebe müssen E-Rechnungen empfangen können, auch Kleinunternehmer. |
| bis 31.12.2026 | Rechnungen an Firmenkunden dürfen noch als Papier oder PDF verschickt werden. |
| 01.01.2027 | Betriebe mit mehr als 800.000 € Umsatz im Vorjahr müssen E-Rechnungen verschicken. |
| 01.01.2028 | Alle Betriebe müssen an Firmenkunden E-Rechnungen verschicken. |
Wen es nicht betrifft
- Privatkunden: Rechnungen an Privatpersonen dürfen weiter als Papier oder PDF gehen.
- Kleinbeträge: Rechnungen bis 250 € brutto sind ausgenommen.
- Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen keine E-Rechnungen verschicken, aber empfangen können.
Was Sie jetzt tun können
- Eine eigene E-Mail-Adresse für eingehende Rechnungen einrichten, z. B. rechnungen@ihr-betrieb.de.
- Prüfen, ob Ihr Rechnungsprogramm ZUGFeRD oder XRechnung erstellen und lesen kann. Viele Handwerkerprogramme können das schon.
- Kunden in Privat- und Firmenkunden aufteilen. Nur Firmenkunden brauchen die E-Rechnung.
- E-Rechnungen digital und unverändert aufbewahren, Rechnungen acht Jahre lang.
- Mit einem Lieferanten oder Stammkunden einen Probelauf machen, bevor die Pflicht greift.
Wo KI dabei hilft
Wer sowieso umstellen muss, kann gleich Zeit sparen: Eingangsrechnungen werden automatisch ausgelesen und zugeordnet, Rechnungen entstehen aus den Auftragsnotizen, und offene Posten melden sich von selbst. Am Ende gibt immer ein Mensch frei.
Stand: November 2026. Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung. Quellen: E-Rechnung für Handwerker, E-Rechnungspflicht 2027.